Oft gestellte Fragen zur ev. Grundschule Möllenhagen
Wer darf die Grundschule besuchen?
Diese Grundschule dürfen alle schulpflichtigen Kinder besuchen, unabhängig von der Konfessionalität und Nationalität. Auch Körperbehinderte sind willkommen. Deshalb ist diese Schule eine integrative Grundschule.
Muss man kirchlich gebunden sein (konfessionell gebunden sein), um in diese Schule zu gehen?
Weder die Eltern, noch die Kinder müssen kirchlich gebunden sein. Einzige Vorraussetzung ist die Schulfähigkeit des Kindes.
Ist diese Schule nur für Bürger, die sich dies auch finanziell leisten könne?
An den finanziellen Vorraussetzungen wird eine Einschulung eines Kindes nicht scheitern, da der Schulgeldsatz sehr niedrig ist.
Schulgeld muss deshalb erhoben werden, weil der Staat maximal 85% der Personalkosten übernimmt. Sprechen Sie mit uns!
Wie wird unterrichtet?
Lehrstoffvermittlung wird klassenspezifisch durchgeführt. Die Übungs- und Wiederholungsphasen, sowie Fächer wie Sachkunde, Werken , Religion und Musik werden klassenübergreifend in Wochenplan- und Projektarbeit angeboten..
Fördert die Reformpädagogik die Kinder so, dass sie auf weiterführenden staatlichen Schule bestehen können?
Seit 1997 bestehen Schulen in der Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung. Es gab bis zum heutigen Tag keinen negativen Bescheid von Eltern und Lehrern.
Das Gegenteil tritt eher auf, dass sich Schüler/ innen recht gut und vor allem selbstständig in weiterführenden Schulen bewegen.
Gibt es Besonderheiten, die Staatliche Schulen in dieser Form nicht oder erst später anbieten?
In der Ev. Grundschule sollen ganzheitliche Erfahrungen möglich sein. Dazu gehören bestimmte Unterrichtsprinzipien, das Erlernen einer Fremdsprache ab dem 1. Schuljahr sowie viele AG- Angebote. Die Kreismusikschule bietet bei uns Flötenunterricht an. Unsere Schule ist von 7.00 – 13.10 Uhr geöffnet. (volle Halbtagsschule).