Information zur Schulgeldzahlung
Ist an die Schulen in freier Trägerschaft trotz der Schließung weiterhin ein Schulgeld zu zahlen?
Eine pauschale Aussage zur Verpflichtung zur Weiterzahlung des Schulgeldes ist nicht möglich, da diese von den jeweiligen Beschulungsverträgen abhängig ist, die wiederum in den einzelnen Ersatzschulen unterschiedlich sind. Die Beschulungsverträge unterliegen dem allgemeinen Vertragsrecht. Die Betrachtung individueller vertraglicher Regelungen ist immer einzelfallbezogen.
Die Schulen in freier Trägerschaft haben allerdings trotz der derzeitigen Schließung – wie die staatlichen Schulen auch – den Auftrag, ein schulisches Angebot aufrecht zu erhalten. Dies geschieht zum Beispiel durch die Verteilung von Lernmaterial an die Schülerinnen und Schüler, die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler, insbesondere der Abschlussklassen, bei der Bearbeitung der Lernmaterialien und Prüfungsvorbereitung, die Wahrnehmung schulorganisatorischer Tätigkeiten, die Planung des Unterrichts und die Durchführung von Prüfungen für die Zeit nach den Osterferien und die Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Notfallbetreuung oder den schulischen Notbetrieb für Schülerinnen und Schüler, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen. Vor diesem Hintergrund ist – ungeachtet von vertraglichen Besonderheiten im Einzelfall – grundsätzlich davon auszugehen, dass die Schulen in freier Trägerschaft eine vertraglich vereinbarte Leistung erbringen.
Aus FAQ des Bildungsministeriums
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